MEDISCORA
Erste Hilfe, Notfalltraining und Prävention
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Erste Hilfe im Unternehmen. Kostenlos für Betriebe!

MEDISCORA ist als Ausbildungspartner der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) im Bereich der Ausbildung zum Betriebs-Ersthelfer anerkannt. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung für Erste Hilfe und arbeiten mit medizinischen Fachexperten zusammen. So können wir Ihnen kompetent gestaltete Schulungen und Übungen anbieten - passgenau für Ihre Branche. Um eine optimale Ausbildung für Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, werden die Kurse den Schwerpunkten Ihres Unternehmens angepasst.

Wichtige Informationen über Ihre Pflichten: Vorschriften des Unternehmens (gem. BGV A1, § 24)

1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
(...)
5. Der Unternehmer sorgt dafür, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste Hilfe- und Rettungseinrichtungen, über das Erste Hilfe Personal sowie herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben werden aktuell gahalten.

Zahl und Ausbildung der Ersthelfer                       (gem. BGV A1, § 26)

1. Der Unternehmer sorgt dafür, dass für die Erste Hilfe Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5% in sonstigen Betrieben 10%. Von der Zahl der Ersthelfer kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

2. Der Unternehmer setzt als Ersthelfer nur Personen ein, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind.


3. Der Unternehmer sorgt dafür, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

Kostenlos für Ihren Betrieb. Wir übernehmen Organisation und BG-Abrechnung

Wir bringen alle notwendigen Medien und Übungsmaterialien mit. Bei Inhouse-Seminaren sorgen Sie lediglich für geeignete Räumlichkeiten. Wir übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Berufsgenossenschaft. Sie haben keinen weiteren Aufwand bei der Kursabwicklung.

Ihr schneller Kontakt zu uns:
Tel.: 02152 9693958

Fax: 02152 9693957
E-Mail: service@mediscora.de


Bundesweit anerkannte Aus- und Fortbildungen:

Erste Hilfe für KFZ-Fahrbe-rechtigungen

DGUV     
Betriebliche Ersthelfer:

           Deutsche Gesetzliche
           Unfallversicherung
           (Zert. QS-EH-8.0689)

Fortbildungen für professionelles Notfallmanagement:

Zertifizierung durch die  zuständigen Ärztekammern

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